Kundenkontakt wiederherstellen | 4 Minuten Lesezeit
DATENBANK- ODER MELDEREGISTERAUSKUNFT: WELCHE QUELLE HILFT BEI DER ANSCHRIFTEN-ERMITTLUNG?
04. Juni 2020
04. Juni 2020
Unbekannt verzogene Personen stellen ein erhebliches Problem bei notwendiger Kundenkommunikation dar: wichtige Dokumente und erforderliche Unterlagen können nicht mehr zugestellt werden und der Kontakt zum Kunden bricht ab. Die Lösung liegt in der Ermittlung von Anschriften. Von Datenbankabgleichen bis hin zu Melderegisterauskünften sind die Möglichkeiten vielfältig. Wir sagen Ihnen, was Sie bei der Auskunft aus dem Melderegister beachten sollten.
Jährlich ziehen in Deutschland etwa zehn Millionen Menschen um. Doch die Freude auf das neue Heim wird getrübt, wenn man sich einer Pflicht bewusst wird, die der Umzug mit sich bringt: Alle Vertragspartner müssen über die neue Anschrift informiert werden, um so die Basis für eine weiterhin reibungslose Kommunikation zu schaffen.
Es werden jedoch nicht immer alle Vertragspartner informiert. Die Hausbank, den Arbeitgeber und die Versorger hat der Umziehende sicherlich auf dem Schirm. Und die Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde erfolgt selbstverständlich auch zeitnah. Aber wie sieht es aus mit der Spendenorganisation, dem Online-Portal für die berufliche Weiterbildung oder dieser nützlichen Zusatzversicherung, die nur einmal jährlich abgebucht wird? Diese stehen nicht ganz oben auf der Agenda und die Umzugsinformation an diese Unternehmen kann leicht in Vergessenheit geraten. Da offene Beträge weiterhin direkt vom Konto abgebucht oder überwiesen werden, fällt der nicht mitgeteilte Umzug zunächst niemandem auf.
Doch was passiert, wenn Vertragsinhalte, wichtige persönliche Dokumente oder Zahlungserinnerungen verschickt werden müssen und die schriftliche Kommunikation dazu das Mittel der Wahl ist? Der Zustellversuch scheitert und stattdessen erhalten die Unternehmen den sachdienlichen Hinweis des Zustellers, dass diese Person „unbekannt verzogen“ sei. In diesen Fällen ist die Ermittlung der neuen Anschrift zu dieser Person erforderlich. Ist eine Person verstorben kann es auch sein, dass die Auskunft aus dem Melderegister hinsichtlich der gesuchten Person nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
Die einfache Melderegisterauskunft bietet Zugriff auf die gespeicherten Melderegisterinformationen, insbesondere auf die aktuell hinterlegte Anschrift. Sie gibt Auskunft darüber, ob eine Person weiterhin unter dieser Anschrift gemeldet oder eine neue Anschrift bekannt ist – sprich: ob ein Umzug vorliegt. Je nach Gemeinde erfolgt dieser Abgleich manuell oder elektronisch. Der Vorteil liegt in dem offiziellen Charakter, den diese Auskunft aufgrund ihrer behördlichen Herkunft mit sich bringt. Sie kann daher als Nachweis dienen und auf dieser Grundlage von anderen öffentlichen Stellen, zum Beispiel Gerichten für eine gesuchte Person, gefordert werden.
Nicht immer erfolgt eine Anmeldung am neuen Wohnort. Daher kann ein Ergebnis der EMA auch sein, dass keine neue Anschrift vorliegt oder die Person gänzlich unbekannt ist und damit die Angaben über die gesuchte Person falsch sind. Egal welches Ergebnis bei einer EMA ermittelt wird, in jedem Fall werden die Gebühren der Meldebehörde erhoben. Ein weiterer Nachteil liegt in der Bearbeitungszeit. Gerade bei einem manuellen Abgleich ist die Sachbearbeitung der Meldestelle gefragt und je nach Kapazitätslage kann sich eine Ermittlung in die Länge ziehen. In diesem Fall stellt auch der Faktor Mensch bezüglich der Richtigkeit der ermittelten Daten ein gewisses Risiko dar.
Weiterhin kann die vom Meldeamt genannte Adresse schon nicht mehr aktuell sein. Durch die Dezentralität der Meldebehörden ist ein weiterer Umzug und frühere Anschriften dem ursprünglich angefragten Meldeamt nicht bekannt. Die Folge ist ein weiterer Postrückläufer auf die vom Meldeamt ermittelte Anschrift und eine erneute Ermittlung wird notwendig. Das kann schnell zu einer Kostenfalle werden.
Den Den Wert einer Anschriften-Ermittlung und der Auskünfte aus dem Melderegister erkennt man an den gelieferten Ergebnissen und der anschließend ermittelbaren Quote richtiger, zustellbarer Adressen (z.B. zum Zwecke der Werbung). Die Kennzahl „Kosten pro zustellbarer Auskunft“ ist hierfür von großer Bedeutung. Eine professionelle Anschriften-Ermittlung, im Gegensatz zur einfachen Melderegisterauskunft erfolgt über eine Kombination unterschiedlicher Datenquellen, um ein möglichst breites Spektrum an Möglichkeiten der Datenherkunft abzudecken. Die einfache Melderegisterauskunft sollte nach Bewertung der Erfolgsaussicht den Abschluss des Ermittlungsprozesses bilden.
Regis24 unterzieht sowohl die Anfrage- als auch die Auskunftsdaten einer Plausibilitätsprüfung und sichert die Qualität der Auskünfte durch eine ständige Kontrolle. Jedes Ermittlungsergebnis wird vor Übermittlung an unsere Kunden geprüft. Wir wählen die Datenbanken nach strengen Kriterien aus und berücksichtigen dabei insbesondere die datenschutzrechtlichen Aspekte zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Nicht Teil der Datenbankermittlung sind Daten fragwürdiger Herkunft, zum Beispiel aus Gewinn- und Glücksspielen, diese werden für keine Zwecke, auch nicht für Zwecke der Werbung verwendet. Wenn Sie Informationen zu unserem qualitativ hochwertigen Ermittlungsprozess wünschen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gern weiter!
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